In unserer Rubrik TASSILO spießen wir satirisch alles auf, was die Redaktion an skurrilen Geschichten erreicht. Diese Rubrik ist ausschließlich satirisch gemeint, doch verstehen leider nicht alle Zeitgenossen was Satire ist. Immer wieder erreichen die Redaktion Zuschriften, die sich über diese Artikel beschweren. Deshalb verweisen wir an dieser Stelle auf die untenstehende Definition und die Schriften von Kurt Tucholsky, der ja bekanntlich auch das Bonmot "Satire darf alles" prägte. Bereits Tucholksy allerdings hatte zu seiner Zeit starke Probleme mit der Unfähigkeit in Deutschland, Satire auch als solche zu erkennen. Manche Dinge ändern sich, scheints, nie... .
Deshalb noch mal eine kleine Definion aus www.wikipedia.de :
Satire (lat. satira; von satura lanx: „mit Früchten gefüllte Schale“, im übertragenen Sinne: „bunt gemischtes Allerlei“; früher fälschlich auf Satyr zurückgeführt, daher die ältere Schreibweise Satyra) ist eine Spottdichtung, die mangelhafte Tugend oder gesellschaftliche Missstände anklagt. Historische Bezeichnungen sind im Deutschen auch Spottschrift, Stachelschrift und Pasquill (gegen Personen gerichtete satirische Schmähschrift).
Seit 1854 existiert in Deutschland ein Presserecht, das im Prinzip die Pressefreiheit garantiert. Immer wieder wurde es durch weitere gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt: durch das Sozialistengesetz von 1878-1890, durch die "Lex Heinze" ab 1900 und durch willkürliche konservative Rechtsprechung. Diese betraf vor allem die Satirezeitschriften, die ab der Einführung des Presserechts wie Pilze aus dem Boden schossen. Jede ihrer Ausgaben wurde von der Staatsanwaltschaft auf Rechtsverstöße überprüft; Prozesse waren an der Tagesordnung. Üblich war bei den Zeitschriften deshalb ein Sitzredakteur, der im Falle einer Anklage ins Gefängnis ging, damit die Redaktion weiterhin arbeitsfähig war.
Unter dem Nationalsozialismus wurde durch das Schriftleitergesetz und „Schwarze Listen“ die kritische politische Satire ganz aus der Öffentlichkeit verbannt.
Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5. Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt.